Wir von der Fahrschule Holz sind echte Motorradprofis, so bringen wir euch nicht nur das Fahren bei, sondern beraten euch auch gern beim Kauf der richtigen Motorradbekleidung, oder der technischen Ausstattung. Ich begleite euch während der Ausbildung selbst auf einem Motorrad, damit Ihr seht wie es geht. Oder kennt Ihr einen Ski-Lehrer der aus dem Lift das Skifahren lehrt?
Im Praxisunterricht werdet Ihr merken, dass wir viel Wert auf Kommunikation legen. Deshalb arbeiten wir mit der Motorradgegensprechanlage von „Cardo“, die Unser Chef und Gründer Reinhard Holz, auch im privaten Bereich auf seinen vielen Motorradabenteuern nutzt. So habt Ihr die Möglichkeit auch während der Fahrt mit uns zu kommunizieren und euch mitzuteilen, denn nur im Team können wir gemeinsam erfolgreich sein. Verschafft euch doch in der Galerie einen kleinen Eindruck von unseren Abenteuern auf 2 Rädern.
Auch an unsere Fahrschüler der Klasse A2 und A ist gedacht. Mit unseren speziell tiefer gelegten Motorrädern wie zum Beispiel der Honda, haben auch angehende Biker mit einer Körpergröße von nur 1,55m einen sicheren Stand auf dem Boden. Für die Klasse A1 schulen wir euch auf der KTM Duke 125ccm. Natürlich bieten auch alle unsere Motorräder den Sicherheitsstandard und sind mit ABS ausgerüstet. Ihr könnt gerne einmal Probesitzen.
Schaltung oder Automatik, mit allen gängigen Assistenzsystemen
Montag: | 18.00 - 19.30 Uhr in Northeim | Route berechnen |
Dienstag: | 18.00 - 19:30 Uhr in Hardegsen | Route berechnen |
Auf Wunsch bieten wir auch Blockunterricht an! Informiert euch!
A1 Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit: Hubraum max. 125cm³ Leistung max.: 11kW Verhältnis Leistung/Gewicht: max. 0,1kW/kg Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h Leistung: max. 15kW Einschluss: Klasse AM Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrer unter 18 Jahre entfällt
A2 Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit: Leistung max. 35 kW Verhältnis Leistung / Gewicht: max. 0,2 kW/kg Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: Klasse AM, A1
A Mindestalter 20 Jahre
(bei Aufstieg von A2 auf A - 21 Jahre für Trikes - 24 für Krafträder im Direkterwerb) Krafträder mit: Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h Dreirädrige KFZ mit Leistung über 15 kW Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum: über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder bbH über 45 km/h Leistung: über 15kW Bei zweijährgem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss AM, A1, A2
B Mindestalter 18 Jahre - 17 Jahre bei Begleiteten Fahren
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit zulässigem Gesamtgewicht max. 3.500 kg max. 8 Personen außer dem Fahrer Anhängerregelung: Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht max. 750 kg immer erlaubt Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt Einschluss: Klasse AM, L Wegfall der Bestimmung zulässiges Gesamtgewicht Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges bei der Anhängerregelung
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
B mit Schlüsselzahl 196
erteilt die Berechtigung Krafträder nach Klasse A1 mit:
im Inland zu führen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 nicht erworben. Es wird lediglich die Berechtigung erworben ein Motorrad nach Klasse A1 zu fahren. Weiterhin ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 zu erlangen.